Ankerplatz
Als freier Träger der Jugendhilfe bietet DeSHa jungen Menschen mit besonderen Betreuungsbedarfen familiäre Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe an. Die familiäre Unterbringung erfolgt in Pflegefamilien nach § 33,2 SGB VIII und Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) nach § 34 SGB VIII. Wir verwenden für beide Betreuungsformen den Oberbegriff Fachfamilie.
Unser Ziel ist es, den jungen Menschen einen sicheren Lebensort zu bieten, von dem aus sie Erfahrungen sammeln,
Entwicklungsschritte gehen, Krisen und Rückschritte erleben, Grenzen erfahren und Neugierde spüren dürfen.
Die sicheren Lebensorte schaffen wir, indem wir mit Fachfamilien zusammenarbeiten, die den Kindern warmherzig begegnen und den Herausforderungen im Betreuungsalltag durch pädagogisches Fachwissen und eine gute Reflexionsfähigkeit professionell begegnen. Pro Betreuungsperson werden bis zu zwei Kinder in die Fachfamilie aufgenommen.
Die sicheren Lebensorte schaffen wir, indem wir mit Fachfamilien zusammenarbeiten, die den Kindern warmherzig begegnen und den Herausforderungen im Betreuungsalltag durch pädagogisches Fachwissen und eine gute Reflexionsfähigkeit professionell begegnen. Pro Betreuungsperson werden bis zu zwei Kinder in die Fachfamilie aufgenommen.
Pflegefamilie? Erziehungsstelle? Fachfamilie? SPLG? Sonderpflege? § 34? § 33,2?
Was ist denn jetzt was?!?
Es gibt zwei sich rechtlich grundlegend unterscheidende familiäre Betreuungsformen der Jugendhilfe, die je nach Bundesland unterschiedlich benannt werden:
Was ist denn jetzt was?!?
Es gibt zwei sich rechtlich grundlegend unterscheidende familiäre Betreuungsformen der Jugendhilfe, die je nach Bundesland unterschiedlich benannt werden:
§ 34 SGB VIII
- je nach Bundesland: SPLG, Erziehungsstelle oder familienanaloge Betreuung
- stationäre Einrichtung der Jugendhilfe mit Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt
- Aufsicht beim örtlich zuständigen Landesjugendamt
- pädagogische Qualifikation ist Voraussetzung
- Vergütung über ein der Qualifikation angemessenes Honorar
- Pauschale für Sachkosten
§ 33 SGB VIII
- § 33,1 SGB VIII: klassische Pflegefamilie
- 33,2 je nach Bundesland: Erziehungsstelle, Sonderpflegestelle, Fachpflege, Heilpädagogische Pflegefamilie
- Vollzeitpflege mit Pflegeerlaubnis vom örtlich zuständigen Jugendamt
- Aufsicht beim fallzuständigen Jugendamt
- statt pädagogischer Qualifikation kann die persönliche Eignung ausreichen
- Vergütung über steuerfreies Pflegegeld/ Erziehungsbeitrag
- Pauschale für Sachkosten
Letztlich sind es aber alles Familien, die sich der ehrenvollen Aufgabe widmen, einem Kind mit besonderen Bedarfen einen individuellen Raum zum Großwerden zu bieten. Sie gestalten gemeinsam ihren Alltag und werden von DeSHa über den gesamten Betreuungsprozess umfassend begleitet.
